Weil Steuerberatung Vertrauenssache ist!
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Weil Steuerberatung Vertrauenssache ist !

Rechnungswesen

Das Rechnungswesen erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, es ist zudem ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen. So erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse und wissen immer, wo Sie stehen.

 

Nachfolgend finden Sie unser ganzheitliches Dienstleistungsangebot, dass Sie natürlich auch individuell und einzelfallbezogen nutzen können.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist der Kern des betrieblichen Rechnungswesens. Die Daten haben, unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens, intern wie extern eine große Bedeutung. Sie sind unverzichtbare Grundlage der Kosten- und Erfolgskontrolle Ihres Unternehmens und Basis für betriebliche Planungen.

 

Die Auswertungen der laufenden Finanzbuchhaltung sind Teil der Unterlagen, die Sie als Kreditnehmer bei Ihrer Hausbank oder anderen Kreditinstituten einreichen müssen.

 

Eine aussagekräftige Finanzbuchhaltung ist mehr als ein notwendiges Übel oder störender Verwaltungsaufwand - sie ist grundlegender Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen!

 

Wir unterstützen Sie gerne mit unserem an die rechtlichen Vorgaben, Ihre persönlichen Vorstellungen und Ihr spezielles Informationsbedürfnis angepasstes Leistungsangebot. Zusammen mit Ihnen ermitteln wir notwendige Organisationsstrukturen. Handels- und steuerrechtliche Vorschriften, angepasst an die Größe Ihres Unternehmens, geben dabei einen Rahmen vor, innerhalb dessen betriebswirtschaftliche Aspekte das Rechnungswesen Ihres Unternehmens zu einem Entscheiderzentrum für Sie werden lassen.

 

Ausgangspunkt sind folgende Standardleistungen, die wir für Sie bei der Erstellung Ihrer Finanzbuchführung monatlich, quartalsweise oder jährlich erbringen:

  • Erfassen der Geschäftsvorfälle anhand der Kassenaufzeichnungen und -belege, der Bankkonten und -belege sowie der Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Abstimmung unklarer Sachverhalte
  • Belegprüfung auf inhaltliche Vollständigkeit
    • Bewirtungsbelege
    • umsatzsteuerlich vorgeschriebene Angaben auf Eingangs- und Ausgangsbelegen
  • Umrechnung von Fremdwährungsrechnungen
  • Termingerechte Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt per elektronischer und authentifizierter Datenübermittlung
  • Termingerechte Erstellung und Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung (EU-Sachverhalte) an das Bundeszentralamt für Steuern per elektronischer Datenübermittlung,
  • Kontrolle und Abstimmung der Buchhaltung
  • Erstellung von Summen- und Saldenlisten
  • Erstellung von Kontenlisten und Journalen
  • Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA)
  • Anlagenbuchhaltung
  • Erstellung von Offene-Posten-Listen (Forderungen und Verbindlichkeiten)
  • Unterstützung im Mahnwesen
  • Einrichtung und Pflege von unternehmensinternen Buchhaltungssystemen

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung umfasst ein sehr breites Spektrum von Einzelaufgaben, da neben steuerrechtlichen Vorschriften auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Detailkenntnisse von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sind dabei unerlässliche Voraussetzung.

 

Neben unserer ständigen Fortbildung auf diesem Gebiet arbeiten wir innerhalb unseres Netzwerkes eng mit Sozialversicherungsfachangestellten zusammen, um auch nicht alltägliche Fragestellungen schnell und kompetent beantworten zu können.

 

Nach Bearbeitung Ihrer Lohnabrechnung werden zum Fälligkeitstermin die Datensätze für die Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt und für die Beitragsnachweise an die Krankenkassen übermitteln.

Sofern Sie nicht Lastschrifteinzugsermächtigungen erteilt haben, müssen Sozialversicherungsbeiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Abrechnungsmonats und Lohnsteuern am 10. des Folgemonats auf den Konten der Krankenkassen bzw. auf dem Konto der Finanzkasse gutgeschrieben sein.

 

Das können Sie von uns erwarten:

  • Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten auf Basis standardisierter Fragebögen
  • Aufnahme/Änderungen von Mitarbeiterstammdaten
  • Anfertigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Erstellung der Lohnsteueranmeldung
  • Anfertigung der sozialversicherungsrechtlichen Meldungen und Beitragsnachweise
  • Authentifizierte Datenübermittlung für
    • Lohnsteueranmeldungen
    • Meldungen zur Sozialversicherung
    • Löhne und Gehälter
  • Erstellen der Lohnbuchungsliste für die Finanzbuchhaltung
  • Richten von Papieren anlässlich des Ausscheidens eines Arbeitnehmers
  • Erstellung von Bescheinigungen (z.B. Entgeltsbescheinigungen, Anträge auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall)
  • Erstellen jährlicher Lohn- und Gehaltsnachweise für Berufsgenossenschaften
  • Jahresentgeltmeldungen an die Rentenversicherung
  • Vorbereitung, Betreuung und Teilnahme an
    • Lohnsteueraußenprüfungen durch das Finanzamt
    • Sozialversicherungsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung
    • Prüfungen durch das Arbeitsamt

Abschlusserstellung

Eine unserer Kernkompetenzen ist die Erstellung Ihres Abschluss.


Wir erstellen nach Ihren Bedürfnissen und Anforderungen Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG (sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnungen) sowie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht.

 

Unser Anspruch hierbei ist es für Sie den größtmöglichen Erkenntniswert durch transparente Darstellung und umfangreiche Analyse und Erläuterung Ihrer Zahlen zu generieren. Die Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens bestimmt hierbei nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben die Art des zu erstellenden Abschlusses. Zusammen mit Ihnen ermitteln wird den an Ihrem persönlichen Informationsbedürfnis und den gesetzlichen Pflichten angepassten Umfang des Abschlusses. Dabei betreuen wir jede mögliche Rechtsform vom Einzelunternehmen und Freiberufler über die GmbH und UG haftungsbeschränkt bis hin zur GmbH & Co. KG und Ltd.

 

Gerne bieten wir Ihnen bei Bedarf neben den nachfolgenden Standard- auch Sonderleistungen wie u.a. die Erstellung eines Erläuterungsberichts, die Darstellung und Erläuterung von Kennzahlen oder multimediale Jahresabschlusspräsentationen an. Sprechen Sie uns bitte einfach an!

 

Das können Sie von uns erwarten:

  • Erstellung Ihrer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • Erstellung Ihrer Handelsbilanz nach HGB bestehend aus
    • Bilanz
    • Gewinn- und Verlustrechnung
    • evtl. Anhang
  • Erstellung Ihrer Überleitungsrechnung zur Ableitung des steuerlichen Jahresergebnisses aus dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss
  • Erstellung Ihrer Steuerbilanz mit steuerlicher Gewinn- und Verlustrechnung
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen
  • Erstellung von steuerlichen Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung von steuerlichen Sonderbilanzen
  • Erstellung von Zwischenbilanzen
  • Erstellung von Auseinandersetzungsbilanzen
  • Unterstützung Ihrer Veröffentlichungsanforderungen im elektronischen Bundesanzeiger

Hier finden Sie uns

Hanauer Str. 98

63755 Alzenau

Kontakt

Unsere Kontaktdaten sind wie folgt:

 

T  06023 / 91 88-500

F  06023 / 91 88-499

M info@buchholz-steuerberatung.com

Telefonische Erreichbarkeit

Mo-Do     9:00 -17:00 Uhr

Fr             9:00 -12:00 Uhr

 

Termine nach Vereinbarung - auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

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© Daniel Buchholz, Steuerberater