Weil Steuerberatung Vertrauenssache ist!
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Weil Steuerberatung Vertrauenssache ist !

Das kostet Ihr Steuerberater Daniel Buchholz (Auszug zur Orientierung)

Das kostet eine private Steuererklärung (Auszug)
Preisverzeichnis ESt-Erklärung_0815.pdf
PDF-Dokument [238.7 KB]
Das kostet eine betriebliche Steuererklärung (Auszug)
Preisverzeichnis betriebliche Steuererkl[...]
PDF-Dokument [281.1 KB]
Das kostet ein Jahresabschluss (Auszug)
Preisverzeichnis Jahresabschluß_0815.pdf
PDF-Dokument [219.8 KB]

Selbstverständlich stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner auch für sämtliche weitere steuerlichen Erklärungen zur Verfügung, wie z.B. der Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuererklärung, Vermögenssteuererklärung, Gesondere Feststellungserklärungen etc.

 

Bitte sprechen Sie uns einfach an!

Die Gebühren für die Standardaufgaben eines Steuerberaters

 

Leistung des
Steuerberaters

Gebührenart

Gebührenrahmen

Gegenstandswert

1.

(erstmaliges) Einrichten einer Buchführung, § 32 StBVV

Zeitgebühr

30,00 € bis 70,00 € je angefangene halbe Stunde

./.

2.

Erledigung der gesamten Buchführung einschl. Kontieren der Belege und Anfertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, § 33 Abs. 1 StBVV  

Wertgebühr (Monatsgebühr) nach Tabelle C

2/10 bis 12/10

Jahresumsatz oder Summe des Aufwandes (der jeweils höhere Betrag)

3.

erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten, § 34 Abs. 1 StBVV

Betragsgebühr

5,00 € bis 16,00 € je Arbeitnehmer

 

4.

Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung, § 34 Abs. 2 StBVV

Betragsgebühr

5,00 € bis 25,00 € je Arbeitnehmer und Abrechnungszeit-
raum (in der Regel monatlich). In besonders schwierigen Fällen, z.B. beim Baulohn, können auch höhere Gebühren vereinbart werden.

 

5.

Erstellung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, § 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV

Wertgebühr nach Tabelle B

10/10 bis 40/10

das Mittel zwischen der berichtigten Bilanzsumme und der betrieblichen Jahresleistung

6.

Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, § 27 Abs. 1 StBVV

Wertgebühr nach Tabelle A

1/20 bis 12/20

Summe der Einnahmen oder Summe der Werbungskosten (der jeweils höhere Betrag), mindestens 8.000 €

7.

Anfertigung der Einkommensteuer-
erklärung ohne Ermittlung der Einkünfte, § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV

Wertgebühr nach Tabelle A

1/10 bis 6/10

Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 €

8.

Anfertigung der Körperschaftsteuer-
erklärung , § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV

Wertgebühr nach Tabelle A

2/10 bis 8/10

Einkommen vor Berücksichtigung eines Verlustabzuges, mindestens 16.000 €

9.

Anfertigung der Gewerbesteuer-
erklärung nach dem Gewerbeertrag, § 24 Abs. 1 Nr.5 StBVV

Wertgebühr nach Tabelle A

1/10 bis 6/10

Gewerbeertrag vor Berücksichtigung des Freibetrages und eines Gewerbeverlustes, mindestens 8.000 €

10.

Anfertigung der Kapitalertragsteuer-
erklärung, § 24 Abs. 1 Nr. 14 StBVV

Wertgebühr nach Tabelle A

1/20 bis 6/20

Summe der kapitalertragsteuer-
pflichtigen Kapitalerträge, mindestens 4.000 €

11.

Anfertigung der Umsatzsteuer-
Voranmeldung, § 24 Abs. 1 Nr. 7 StBVV

Wertgebühr nach Tabelle A

1/10 bis 6/10

10 % des Gesamtbetrages der für Lieferungen oder sonstige Leistungen erhaltenen Entgelte zzgl. des Eigenverbrauches, mindestens 650 €

12.

Umsatzsteuer-
jahreserklärung, § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV

Wertgebühr nach Tabelle A

1/10 bis 8/10

wie 12., Mindestgegenstandswert hier jedoch 8.000 €

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Hanauer Str. 98

63755 Alzenau

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Unsere Kontaktdaten sind wie folgt:

 

T  06023 / 91 88-500

F  06023 / 91 88-499

M info@buchholz-steuerberatung.com

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Mo-Do     9:00 -17:00 Uhr

Fr             9:00 -12:00 Uhr

 

Termine nach Vereinbarung - auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

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© Daniel Buchholz, Steuerberater