Unter einer effektiven Steuerberatung verstehen wir einen ganzheitlichen Ansatz, der kreativ und lösungsorientiert Ihre individuellen Ansprüche und Gegebenheiten berücksichtigt.
Wir beraten Sie im Vorfeld bei der steueroptimierten Gestaltung Ihrer zukünftigen Vorhaben. Viele Lebenssachverhalte lösen Steuerzahlungsverpflichtungen aus, an die Sie im ersten Moment noch gar nicht gedacht haben. Das müssen Sie auch nicht – denn hierfür stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Wichtig ist hierbei, dass Sie uns über Ihre weitere Lebensplanung ständig auf dem Laufenden halten, damit wir rechtzeitig intervenieren können. Die Höhe der möglichen Steuerlast kann regelmäßig durch eine zumindest mittelfristige Planung optimiert werden.
Das können Sie von uns erwarten:
Zu unseren Standardleistungen gehören die Erstellung von privaten und betrieblichen Steuererklärungen und Steueranmeldungen für alle Steuerarten. Wir unterstützen Sie dabei in der Ausschöpfung bestehender Steuerminderungspotentiale innerhalb Ihrer Erfüllung der gesetzlichen Erklärungspflichten.
Vor Erstellung Ihrer Steuererklärungen prüfen wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch Möglichkeiten zur Minderung Ihrer persönlichen Steuerlast. Nach Fertigstellung Ihrer Steuererklärungen teilen wir Ihnen das zu erwartende Ergebnis mit und besprechen mit Ihnen zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung.
Das können Sie von uns erwarten:
Wir beraten und vertreten Sie bei der Zurückweisung ungesetzlicher oder nicht erfüllbarer, von der Finanzverwaltung geltend gemachter Ansprüche. Unsere Beratungsleistung hierfür beginnt für Sie dort, wo die Finanzverwaltung ungerechtfertigte und nicht gesetzlich verankerte Ansprüche an Sie stellt. Die Anlässe für eine solche Steuerabwehrberatung sind dabei vielfältig.
Das deutsche Steuerrecht, ohnehin eines der komplexesten Steuerrechtssysteme der Welt, wird immer komplizierter. Unter anderem aus diesem Grund nimmt die Zahl der strittigen Regelungen ständig zu. Wir treten für Sie ein, um Ihre Ansprüche gegenüber der Finanzverwaltung durchzusetzen.
Um Ihre Interessen wahrnehmen zu können informieren wir uns ständig über aktuelle Rechtsentwicklungen, insbesondere über anhängige und entschiedene Verfahren vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof.
Wir vertreten Sie außergerichtlich vor der Finanzbehörde und gerichtlich vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Wir übernehmen Ihre Verteidigung in Steuerstrafverfahren und in Steuerbußgeldverfahren.
Gewerbliche Unternehmer, freiberuflich tätige Selbständige, Handels- und Kapitalgesellschaften unterliegen einer Vielzahl von Prüfungen. Bei allen Prüfungen präsentieren wir uns als qualifizierte Vertreter Ihrer Interessen.
Wir bereiten Sie auf die jeweilige Prüfung vor, analysieren mögliche Angriffspunkte im Rechnungswesen Ihres Unternehmens, besprechen mit Ihnen mögliche Beanstandungen und diskutieren Argumentationen, bereiten bei Bedarf zusammen mit Ihnen die Prüfung vor, begleiten Sie bei der einleitenden Besprechung und der Betriebsbesichtigung mit dem Prüfer, betreuen Sie während der gesamten Dauer der Prüfung und nehmen an stattfindenden Besprechungen teil. Nach Abschluss der Prüfung überprüfen wir den Prüfungsbericht und eventuell ergehende, geänderte Steuerbescheide oder sonstige Verwaltungsakte. Daneben geben wir Ihnen Hinweise auf notwendige Änderungen im Hinblick auf kommende Prüfungen.