Selbstverständlich stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner auch für sämtliche weitere steuerlichen Erklärungen zur Verfügung, wie z.B. der Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuererklärung, Vermögenssteuererklärung, Gesondere Feststellungserklärungen etc.
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Leistung des |
Gebührenart |
Gebührenrahmen |
Gegenstandswert |
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1. |
(erstmaliges) Einrichten einer Buchführung, § 32 StBVV |
Zeitgebühr |
30,00 € bis 70,00 € je angefangene halbe Stunde |
./. |
2. |
Erledigung der gesamten Buchführung einschl. Kontieren der Belege und Anfertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, § 33 Abs. 1 StBVV |
Wertgebühr (Monatsgebühr) nach Tabelle C |
2/10 bis 12/10 |
Jahresumsatz oder Summe des Aufwandes (der jeweils höhere Betrag) |
3. |
erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten, § 34 Abs. 1 StBVV |
Betragsgebühr |
5,00 € bis 16,00 € je Arbeitnehmer |
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4. |
Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung, § 34 Abs. 2 StBVV |
Betragsgebühr |
5,00 € bis 25,00 € je Arbeitnehmer und Abrechnungszeit- |
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5. |
Erstellung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, § 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV |
Wertgebühr nach Tabelle B |
10/10 bis 40/10 |
das Mittel zwischen der berichtigten Bilanzsumme und der betrieblichen Jahresleistung |
6. |
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, § 27 Abs. 1 StBVV |
Wertgebühr nach Tabelle A |
1/20 bis 12/20 |
Summe der Einnahmen oder Summe der Werbungskosten (der jeweils höhere Betrag), mindestens 8.000 € |
7. |
Anfertigung der Einkommensteuer- |
Wertgebühr nach Tabelle A |
1/10 bis 6/10 |
Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 € |
8. |
Anfertigung der Körperschaftsteuer- |
Wertgebühr nach Tabelle A |
2/10 bis 8/10 |
Einkommen vor Berücksichtigung eines Verlustabzuges, mindestens 16.000 € |
9. |
Anfertigung der Gewerbesteuer- |
Wertgebühr nach Tabelle A |
1/10 bis 6/10 |
Gewerbeertrag vor Berücksichtigung des Freibetrages und eines Gewerbeverlustes, mindestens 8.000 € |
10. |
Anfertigung der Kapitalertragsteuer- |
Wertgebühr nach Tabelle A |
1/20 bis 6/20 |
Summe der kapitalertragsteuer- |
11. |
Anfertigung der Umsatzsteuer- |
Wertgebühr nach Tabelle A |
1/10 bis 6/10 |
10 % des Gesamtbetrages der für Lieferungen oder sonstige Leistungen erhaltenen Entgelte zzgl. des Eigenverbrauches, mindestens 650 € |
12. |
Umsatzsteuer- |
Wertgebühr nach Tabelle A |
1/10 bis 8/10 |
wie 12., Mindestgegenstandswert hier jedoch 8.000 € |